Über ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren werden die Schülerinnen und Schüler vom Schulamt Neuruppin der Schule zugewiesen. Dies geschieht meist, wenn in den heimischen Schulen alle pädagogischen / erzieherischen Maßnahmen erschöpft sind und die Schulen keine adäquaten Fördermaßnahmen mehr anbieten können.
Beratungen an der Margeriten-Schule zum Verfahren oder Beantwortung von Fragen zur pädagogischen Arbeit an der Margeriten-Schule finden immer am Mittwoch telefonisch zwischen 13.30 Uhr und 14.00 Uhr statt. Individuelle Termine können per Email vereinbart werden.
Tel.: 03303/402602
E-Mail: s401201@schulen.brandenburg.de