Laut der „Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb – VVSchulB)“ Abschnitt 5 ist der folgende Umfang zu beachten.
- 1. + 2. Klasse bis zu 30 Minuten
- 3. + 4. Klasse bis zu 45 Minuten
- 5. + 6. Klasse bis zu 60 Minuten
Bitte sorgen Sie für eine ruhige Arbeitsatmosphäre. Die Kinder sollen die vorgegebene Arbeitszeit nicht überschreiten. Schafft es ein Kind nicht die Hausaufgaben in dieser Zeit zu erfüllen, melden Sie es an die jeweilige Lehrkraft über das Hausaufgabenheft zurück. Die „Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung)“ regelt die Bewertung der Hausaufgaben.
Hausaufgaben können nur dann bewertet werden, wenn…
- die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können oder
- die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt wird (Auszug aus der VV-Leistungsbewertung).